Spelsberg: Gesamtkatalog 2018
347 Auszug aus den Festlegungen der Prüffristen der DGUV Vorschrift3: • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: Prüffrist 4 Jahre • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate • Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter: in stationären Anlagen 6 Monate, in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich Übergabe an den Endkunden Abnahme durch den Endkunden und Übergabe der funktionsfertigen Anlage Als Abschluss der Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme und Übergabe an den End- kunden. Mit Auslieferung der dazugehö- rigen Enddokumentation, Prüfprotokolle und Übergabeberichte wird der Auftrag abgeschlossen. Es ist empfehlenswert einen Übergabebe- richt und ein Prüfprotokoll zu erstellen. Hier bietet sich der Vordruck des ZVEH an. Prüffristen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand ge- prüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Schaltanlagenbau ISO-Schaltanlagen
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